Ein Wort zu den Kosten

Kosten

Erstberatung:

Dabei handelt es sich um eine pauschale und überschlägige Beratung, die in der Regel nicht zur Lösung des Mandanten - Problems führen kann. In Verbrauchersachen beträgt die gesetzliche Höchstgebühr je Fall derzeit € 190,00 zuzüglich MwSt.

Durchschnittlich fallen zwischen 75 € und 90 € zuzüglich MwSt. an.

Anwaltsgebühren:

Sie richten sich in der Regel nach dem Streitwert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Sofern Umfang und Schwierigkeitsgrad unserer Dienstleistung eine andere Vergütung angemessen erscheinen lassen, schlagen wir den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor. Im aussergerichtlichen Bereich sind auch Stundenhonorar- oder Pauschalhonorarvereinbarungen möglicherweise sinnvoll.

Rechtsschutzversicherung:

Sofern eine solche Versicherung abgeschlossen wurde, sollte vor unserer Inanspruchnahme der konkreten Deckungsumfang abgeklärt werden. Hierbei unterstützen wir sie gerne.

Gerichtsverfahren:

Vorschüsse für Gerichtskosten fordern wir von Ihnen oder ihrer Rechtsschutzversicherung bei Bedarf an und leiten diese dann direkt der Gerichtskasse zu. Ein Kostenrisiko entsteht immer dann, wenn Klagen vor Gericht erhoben werden. Die unterliegende Partei trägt in der Regel sowohl die Gerichtskosten als auch Honorar und Auslagen aller beteiligten Rechtsanwälte. Maßstab ist der Streitwert. Anders ist die Situation in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht. Hier hat jede Partei unabhängig vom Ausgang des Prozesses die Kosten ihres Anwalts selbst zu tragen. Insoweit ist es sinnvoll vorab die Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung einzuholen, oder gegebenenfalls Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch hier unterstützen wir Sie.

Vorschüsse auf Anwaltshonorar:

Üblich ist, dass nach Auftragserteilung ein Honorar-Vorschuss in angemessener Höhe bezahlt wird, sofern keine Rechtsschutzdeckung besteht. Hier klären wir gerne die Details mit Ihnen bei Mandatserteilung.

Zum Schluß ein offenes Wort. Häufig werden die Kosten für anwaltsschaftliche Hilfe als „ zu hoch“ bezeichnet. In der Praxis zeigt sich aber meistens, dass es im Ergebnis günstiger ist den Fachmann zu fragen bevor man rechtliche Probleme selbst angeht. Dies gilt ganz besonders bei Unfallregulierungen und Mietstreitigkeiten.